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Photovoltaik-Anlagen einbauen mit staatlicher Förderung

Nutzen Sie die Förder­mittel des Staates, wenn Sie mit der eigenen Photo­voltaik-Anlage Strom erzeugen möchten.

Reihe von Photovoltaik-Modulen auf einem Dach unter blauem Himmel mit einigen Wolken, Fokus auf Solarpanels.

Refinanzieren Sie den selbst erzeugten Strom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förder­instrument für die Strom­erzeugung aus rege­nerativen Energien. Ziel ist, den Anteil erneuer­barer Ener­gien an der Strom­versorgung bis 2050 auf min­destens 80 Prozent zu er­höhen. Das EEG garan­tiert Ihnen als Anlagen­betreiber die Ab­nahme Ihres Stroms zu fest­gelegten Preisen. Die Ver­gütung wird für einen Zeit­raum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre An­lage gut geplant und wird optimal betrieben, sichert das EEG so ihre Refinan­zierung plus angemessene Ren­dite. Die Vergütungs­sätze finden Sie weiter unten.

Darüber hi­naus fördert die KfW den Einbau, die Erwei­terung und den Er­werb einer Photo­voltaik-Anlage zur Nut­zung ein­schließ­lich der zu­gehörigen Kosten für Pla­nung, Projek­tierung und Installa­tion als Einzel­maß­nahme mit dem Kredit Nr. 270 - Erneuer­bare Energien - Standard.

Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förder­daten­bank einzugeben, um alle passenden Förder­programme angezeigt zu bekommen. Auch die Förder­programme der ein­zelnen Bundes­länder werden dabei berück­sichtigt.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu Fördermitteln auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.

Fördersätze - Einspeise­vergütung für Inbetrieb­nahmen
vom 01.08.2025 bis 31.01.2026

Nennleistung PV-Anlage (in kWp)

bis 10

bis 40

bis 100

Teileinspeisung (ct/kWh)

7,86

6,80

5,56

Volleinspeisung (ct/kWh)

12,47

10,45

10,45

Anlagenbetreiber können sich entscheiden, die PV-Anlage vorrangig für den Eigen­verbrauch zu nutzen oder den kompletten PV-Strom in das öffent­liche Netz einzuspeisen für eine etwas höhere Einspeise­vergütung.

Möglich ist auch ein „Anlagen­splitting“, indem ein Anlagenteil für Eigen­verbrauch und ein weiterer für die Voll­einspeisung in Betrieb genom­men wird. Die Anlagen müssen in diesem Fall mess­technisch getrennt erfasst werden, wodurch ein höherer Aufwand bei der Installation zu erwarten ist.

Bei Anlagen mit > 100 kWp installierter Leistung besteht weiter­hin die Pflicht zur Strom­direkt­vermarktung über einen Energie­dienstleister, welcher Zugang zur Strom­börse hat. Dies gilt sowohl für Eigen­verbrauchs- als auch für Voll­einspeise-Anlagen. Der anzulegende Wert für Anlagen in der Strom­direkt­vermarktung (Markt­prämien­modell) ist um 0,4 Ct höher.


Anzulegende Werte bei Direkt­vermarktung für Inbetrieb­nahmen
vom 01.08.2025 bis 31.01.2026

Nennleistung PV-Anlage (in kWp)

bis 10

bis 40

bis 100

bis 400

bis 1 MWp

Teileinspeisung

8,26

7,280

5,96

5,96

5,96

Volleinspeisung

12,87

10,85

10,85

9,1203

7,78

Die anzulegenden Werte berück­sichtigen noch nicht die im Solar­paket I vor­gesehene Erhöhung um 1,5 Cent/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung. Die erhöhte För­derung wird erst dann recht­lich wirksam, wenn sie beihilfe­rechtlich von der Euro­päischen Kom­mission genehmigt wurde. Die ent­sprechende Geneh­migung wurde noch nicht erteilt.

Bei Anlagen mit > 100 kWp installierter Leistung besteht weiter­hin die Pflicht zur Strom­direkt­vermarktung über einen Energie­dienstleister, welcher Zugang zur Strom­börse hat. Dies gilt sowohl für Eigen­verbrauchs- als auch für Voll­einspeise-Anlagen. Der anzulegende Wert für Anlagen in der Strom­direkt­vermarktung (Markt­prämien­modell) ist um 0,4 Ct höher.

Alle Angaben ohne Gewähr

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